alternativlose Denkverbote

flattr-Button Der Satz "Es darf keine Denkverbote geben" hat sich ebenso wie "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" oder die "Alternativlosigkeit" aller Vorhaben mittlerweile fest im Neusprech-Vokabular deutscher Politiker verankert. Auch hier ist die eigentliche Aussage so einfach und unumstritten, dass ihr wohl kaum Jemand widersprechen kann. Die Gedanken sind frei, das menschliche Denken kennt keine rechtlichen oder tatsächlichen Grenzen und solange es keine funktionierenden Gedankenleser gibt, wird das glücklicherweise auch so bleiben.

Was Merkel und Co. jedoch beim Aussprechen dieses Satzes ausdrücken wollen, ist etwas Anderes. Es geht im Bundestag nicht um Gedanken oder die konkrete Gedankenwelt einzelner Politiker, sondern um konkrete politische Forderungen. Nun sind auch hier relativ weite Grenzen gesetzt. Alles, was im Rahmen des Grundgesetzes legal wäre, kann man als Politiker theoretisch auch fordern. Jedoch gibt es wie in jeder Gesellschaft auch bei uns Tabus, die einerseits durch die Menschenrechte und das Grundgesetz, andererseits durch Traditionen und andere geschichtlich gewachsene Gebilde abgesteckt sind. Das durchbrechen eines dieser Tabus oder einer anderen gefühlten Grenze wird logischerweise zumindest von nicht unerheblichen Teilen der Wähler mit Empörung aufgenommen, weswegen man es sich als Politiker gut überlegen sollte, diese zu durchbrechen.

Gut, dass die schwarz-geldenen Politiker eine einfache Formel gefunden haben, um mit dieser Situation umzugehen. Wer gegen bestimmte Forderungen angeht, die eben Tabus durchbrechen, dem wird implizit vorgeworfen, in die Gedankenfreiheit des fordernden Politikers einzugreifen.

Liquid Feedback

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Nach einigen Streitereien macht die Piratenpartei (oder sollte ich besser schreiben "wir"?) jetzt ernst und startet den Feldversuch zu Liquid Feedback [Pressemitteilung]. Ich stehe dem System selbst und auch dem dahinter steckenden Prinzip der Liquid Democracy nach wie vor skeptisch gegenüber, werde mir das Ganze aber mal in der Praxis anschauen und mich vielleicht davon überzeugen lassen. Auf jeden Fall werde ich über meine Erfahrungen damit hier berichten.

Die Einladungsmail ist bereits da, also kann es im Prinzip losgehen, das heißt, nachdem ich mich erfolgreich durch die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung gekämpft habe und dann noch in der Lage bin, dem Anmeldeprozedere zu folgen ;).

Jörg Tauss verurteilt [Update2]

Zwar findet sich auf der Webseite des Landgerichts Karlsruhe noch keine Pressemitteilung zu dem Urteil, nach dem Bericht von heise online, wurde der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss heute wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Auch wenn das in der Öffentlichkeit oft anders wahrgenommen bzw. dargestellt wurde, ging es bei diesem Prozess nicht um die Frage, ob Jörg entsprechendes Material besessen hat, sondern, ob ein Bundestagsabgeordneter dazu unter Umständen berechtigt sein kann und ob das im Fall Tauss glaubhaft ist. Zumindest die letzte Frage hat das Gericht nun klar mit Nein beantwortet und sich damit weitgehend an der Staatsanwaltschaft orientiert.

Viel mehr als die bereits festgestellte Tatsache der Inszenierung des Prozesses und der Ermittlungen und der damit bezweckten öffentlichen Vorverurteilung (nicht nur einmal stand direkt ode runterschwellig das Wort "Kinderschänder" im Raum) stellt sich für mich nun die Frage der Konsequenzen. Die Pressemitteilung der Piratenpartei lässt diese zumindest für die Partei offen. Sollte Jörg Tauss also austreten, um einen Imageverlust der Partei zu verhindern oder kann nach den bereits bekannten Fakten der Schaden gar nicht so groß sein?

UPDATE: Der ORF hat scheinbar mehr Informationen als heise. Jörg Tauss hat bereits Revision angekündigt, das letzte Wort in dem Verfahren ist also noch nicht gesprochen.

UPDATE2: Heute hat Jörg Tauss seinen Austritt aus der Piratenpartei bekanntgegeben:

Damit aber kein Missverständnis entsteht: Dieser Austritt erfolgt, um die Piraten und unsere Sache zu stärken. Das ist das Gegenteil meines Austritts aus der SPD. Ich bin mir sicher, mit diesem Schritt die Piraten mehr zu unterstützen, als mit der Aufrechterhaltung einer formalen Mitgliedschaft.

Spambots

Aufgrund einer anhaltenden Attacke durch Spambots habe ich die Möglichkeit zum kommentieren ohne Registrierung in diesem Blog vorerst deaktiviert. Ich werde in den nächsten Tagen eine Alternativlösung ausarbeiten und die Funktionalität wieder aktivieren.

Ich bitte um euer Verständnis und möchte euch bitten, in der Zwischenzeit zum kommentieren einen Account anzulegen.

Kreative und Schaffende

Wer die Sprache definiert bzw. kontrolliert, hat auch großen Einfluss auf das Denken der Menschen. Deshalb ist es gerade in Auseinandersetzungen wie denen zwischen Kunden Musik- und Filmindustrie den Kontrahenten wichtig, Einfluss auf die alltägliche Sprache zu nehmen. Mit Begriffen wie "Raubkopierer" ist das der Industrie weitgehend gelungen, wobei bei der Gegenseite (uns) Begriffe wie "Filesharer" und das ironische "Raubmordkopierer" verwendet werden.

Zwei Begriffe sind mir in der Diskussion um imaginäre Schadenssummen und neue Gesetze besonders negativ aufgefallen: "Kreative und Kulturschaffende.

Beide Begriffe versuchen in gewissem Umfang, bestimmte Funktionen und Attribute auf eine bestimmte Gruppe - nämlich die von den Großen Filmstudios bzw. Labels Personen - einzugrenzen. Die Aussage dahinter ist klar: Nur wer bei uns produziert und damit Geld verdient, ist kreativ bzw. trägt zur Kultur bei. Der Rest der Bevölkerung ist im Umkehrschluss ein passiver Konsument, der weder über Kreativität verfügt, noch zur Kultur beiträgt. Doch ist dem wirklich so?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Kreativität der Firmen, die diese Begriffe für sich reklamieren von sich aus stark begrenzt ist. Sie beschränkt sich auf die Auswahl und Vermarktung von Produkten, die an sich einem kreativen Prozess entsprungen sein können, aber nicht zwingend müssen. (Man beachte hier auch einige der letzten Chart-Hits als Beispiel) Natürlich hat die Industrie auch kein Monopol auf Kreativität und diese muss auch nicht kommerziell organisiert sein, um als solche anerkannt zu werden. Aus eigener Erfahrung würde ich sogar unterstellen, dass nichtkommerziell arbeitende Künstler oftmals die Kreativeren sind, da sie sich nicht an der Mainstream-Nachfrage orientieren müssen.

Ähnliches gilt auch für den Kulturbegriff, hier möchte ich mal die ersten Zeilen des entsprechenden Wikipediaartikels bemühen:

Kultur (zu Lateinisch cultura, „Bearbeitung“, „Pflege“, „Ackerbau“, von colere, „wohnen“, „pflegen“, „den Acker bestellen“) ist im weitesten Sinne alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt, im Unterschied zu der von ihm nicht geschaffenen und nicht veränderten Natur. Kulturleistungen sind alle formenden Umgestaltungen eines gegebenen Materials, wie in der Technik, der Bildenden Kunst, aber auch geistiger Gebilde wie etwa im Recht, in der Moral, der Religion, der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Hier kann man also sagen, dass nahezu jeder Mensch durch seine Handlungen bzw. Leistungen zur Kultur beiträgt und dieses sich keineswegs auf die Klientel der Industrie beschränkt. Diese ist bisher jedoch mit dieser Sprache sehr erfolgreich darin, Politikern und der Öffentlichkeit vorzugaukeln, ohne strengere Urheberrechtsgesetze gingen uns Kultur und Kreativität verloren.

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA geplant [UPDATE]

Gemeint ist hier natürlich nicht ein Mensch dieses Namens, sondern der elektronische Entgeltnachweis, für den seit Beginn des Jahres zahlreiche sensible Daten über jeden einzelnen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber weitergegeben werden müssen und zentral gespeichert werden.

Nach dem Muster der teilweise erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung plant der FOEBUD e.V. nun eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren. An der Verfassungsbeschwerde beteiligen können sich Arbeitnehmer, die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und über die Datenweitergabe benachrichtigt wurden und weitere Berufsgruppen (beispielsweise Beamte, Soldaten und Richter) beteiligen.

Zur Teilnahme muss man sich zunöchst über einen Assistenten auf der Kampagnenseite registrieren und seine Emailadresse bestätigen. Man erhält eine automatisch generierte Vollmacht, die unterschrieben an den Verein geschickt werden muss. Die Zeit ist allerdings knapp, da die Einreichung der Verfassungsbeschwerde nur bis zum  Ende des Monats möglich ist und die Vollmachten daher möglichst sofort abgeschickt werden sollten.

Update: Mittlerweile wurde die Verfassungsbeschwerde mit 22005 Beschwerdeführern eingereicht und die Beschwerdeschrift veröffentlicht.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist gekippt...

... und die bis jetzt gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Das an sich sind erstmal gute Nachrichten und klingen nach einem durchschlagenden Erfolg der Verfassungsbeschwerde, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung zum Urteil) sich leider nicht gegen eine Vorratsdatenspeicherung an sich ausgesprochen, sondern dieser lediglich etwas engere Grenzen gesetzt, die leider alles (bis hin zur Vorratsdatenspeicherrung gegen Urheberrechtsverletzungen) offen lassen.

Von daher würde ich die Entscheidung nicht ganz so vorbehaltlos positiv sehen wie die Presseabteilung der Piratenpartei, sondern mich eher der Einschätzung anderer Blogger anschließen. Die Vorratsdatenspeicherung muss vom Tisch - endgültig und auf EU-Ebene.

Da zu diesem Thema heute schon vieles gesagt wurde, hier ein kleiner Überblick über die aktuelle Berichterstattung:

News:

Blogs:

Köhler segnet Einstieg in die Zensur ab

Immer wenn man denkt, es wäre an einem Tag genug negatives passiert, wird man eines Besseren belehrt. So auch heute: Host Köhler hat also endlich das "Zugangserschwerungsgesetz" unterzeichnet und ebnet damit gegen den erklärten Willen von Schwarz-Geld den Einstieg in die Internetzensur. Natürlich gibt es mal wieder "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", wäre ja auch schlimm, wenn sich Politiker ernsthaft Gedanken über Dinge wie das Grundgesetz machen müssten.
 
Der AK Zensur hat jedenfalls die richtigen Konsequenzen gezogen, sich auf die wagen Lippenbekentnisse der Koalitionspolitiker zu verlassen reicht nicht aus, wir müssen stattdessen selbst gegen das Gesetz vorgehen, auch wenn eine Verfassungsbeschwerde wieder einige Zeit bis zur Entscheidung brauchen wird.
 
Nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat sich heute auch die DPA, die in einem eindrucksvollen Beispiel für Qualitätsjournalismus die Piratenpartei zu generellen Löschgegnern erklären wollte. Immerhin zeigt man sich dort im Gegensatz zur Bundesregierung einsichtig und korrigiert den fehlerhaften Teil der Meldung.
 
Es ist zu erwarten, dass die Initiativen der innerparlamentarischen Opposition zur Aufhebung des Zensurgesetzes von der Regierungsmehrheit abgeschmettert werden, also dürfen wir jetzt auf keinen Fall locker lassen. Und nebenbei: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist auch noch nicht vom Tisch!

So nicht, Herr König!

Ich hatte mich bezüglich den Äußerungen von Aaron oder Stefan (so genau weiß man das nicht) König ja schon einmal geäußert und finde es unfassbar, dass er nach wie vor ein Vorstandsamt in der Piratenpartei bekleidet. Egal ob er mit seinen Äußerungen "nur" provozieren will oder es wirklich so meint, wie er schreibt, Tatsache ist, dass zahlreiche außenstehende seinen Aussagen aufgrund seines Amtes eine größere Bedeutung zuweisen und er damit dem gemeinsamen Bestreben nach Verbesserungen der politischen Situation wiederholt massiv schadet.

Dabei lässt er auch keine noch so schöne Gelegenheit aus, so ruft er jetzt zu einem Angriffskrieg gegen den Iran auf. Die Tatsache bzw. Befürchtung, dass er es auch jetzt bei der schröderschen Haltung frei nach Steuersong "Gewählt ist gewählt, ihr könnt mich jetzt nicht mehr feuern, ..." belässt, lässt mich nur zu einem Schluss kommen: Herr König muss die Partei verlassen, freiwillig oder gezwungenermaßen!

Das ominöse Löschgesetz

Die Bundesregierung hat es sich anders überlegt und schwenkt auf die Linie Ihrer Kritiker ein. Das zumindest könnte man glauben, wenn man heute Nachrichten hört/liest oder sonstwie konsumiert. Dass das nicht der Fall ist, merkt man, sobald man die genauen Formulierungen des meistzitierten Spiegel-Artikels und anderer Aussagen unter die Lupe nimmt, wie das beispielsweise Jörg Tauss getan hat.

Es scheint also primär nicht darum zu gehen, von den Plänen der Internetzensur abzurücken, sondern darum, durch Inkrafttreten des Zensurerleichterungs- Zugangserschwernisgesetzes erstmal Tatsachen zu schaffen, daran könnte dann auch eine Initiative der Grünen (von denen einige die Zensursula-Pläne anfangs unterstützten, nebenbei bemerkt) nichts mehr ändern.

Völlig unklar bleibt indessen, welchen Inhalt ein wie auch immer geartetes "Löschgesetz" haben sollte. Hält die Bundesregierung die momentane Gesetzlage etwa nicht für ausreichend, um Seiten mit Missbrauchsbildern abschalten zu lassen. Soll das neue Gesetz es dem BKA offiziell erlauben, Emails ins Ausland zu schicken oder will man hier nur Aktionismus zeigen und geht davon aus, die Bürger würden es einem schon abkaufen?

Bei der Festlegung, Seiten abzuschalten bzw. löschen zu lassen statt zu zensieren handelt es sich jedenfalls um eine Absichtserklärung. Und das merkt euch liebe Bundesregierung, für eine Absichtserklärung allein braucht es kein Gesetz.