alternativlose Denkverbote

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flattr-Button Der Satz "Es darf keine Denkverbote geben" hat sich ebenso wie "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" oder die "Alternativlosigkeit" aller Vorhaben mittlerweile fest im Neusprech-Vokabular deutscher Politiker verankert. Auch hier ist die eigentliche Aussage so einfach und unumstritten, dass ihr wohl kaum Jemand widersprechen kann. Die Gedanken sind frei, das menschliche Denken kennt keine rechtlichen oder tatsächlichen Grenzen und solange es keine funktionierenden Gedankenleser gibt, wird das glücklicherweise auch so bleiben.

Was Merkel und Co. jedoch beim Aussprechen dieses Satzes ausdrücken wollen, ist etwas Anderes. Es geht im Bundestag nicht um Gedanken oder die konkrete Gedankenwelt einzelner Politiker, sondern um konkrete politische Forderungen. Nun sind auch hier relativ weite Grenzen gesetzt. Alles, was im Rahmen des Grundgesetzes legal wäre, kann man als Politiker theoretisch auch fordern. Jedoch gibt es wie in jeder Gesellschaft auch bei uns Tabus, die einerseits durch die Menschenrechte und das Grundgesetz, andererseits durch Traditionen und andere geschichtlich gewachsene Gebilde abgesteckt sind. Das durchbrechen eines dieser Tabus oder einer anderen gefühlten Grenze wird logischerweise zumindest von nicht unerheblichen Teilen der Wähler mit Empörung aufgenommen, weswegen man es sich als Politiker gut überlegen sollte, diese zu durchbrechen.

Gut, dass die schwarz-geldenen Politiker eine einfache Formel gefunden haben, um mit dieser Situation umzugehen. Wer gegen bestimmte Forderungen angeht, die eben Tabus durchbrechen, dem wird implizit vorgeworfen, in die Gedankenfreiheit des fordernden Politikers einzugreifen.

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