Blog
Oracle verklagt Google wegen Java
Schon seit dem Kauf von SUN durch Oracle war fraglich, ob nach der Übernahme alle bekannten Produkte der Firma (Solaris, Java, Virtualbox, um nur die gebräuchlichsten zu nennen) weiter als freie Software auf die selbe Art und Weise existieren würden. Zumindest was den Umgang mit Java angeht, ist Oracle nun den ersten Schritt gegangen und verklagt Google wegen der Java-Implementierung in Android.
In der Klage werden Google sowohl Patent- als auch Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Was dem Ganzen nun Brisanz verleiht ist aus meiner Sicht nicht die Tatsache, dass eine Großkonzern einen anderen verklagt, (beide haben wohl ausreichende Ressourcen, um mit rechtlichen Auseinandersetzungen dieser Art umzugehen) sondern dass Oracle hier gezielt gegen eine alternative Java-Implementierung vorgeht.
Nach der Freigabe weiter Teile von Java durch SUN konnte man die Plattform als relativ frei ansehen, was sie auch zur Entwicklung von freier Software interessant machte. Sollte sich dies als Trend entwickeln und jeder Entwickler einer kommerziellen Alternative zum Oracle-Java demnächst mit einer Klage rechnen müssen, würde das die gesamte Plattform aus meiner Sicht hinter das ebenfalls patentbehaftete C# vom Microsoft zurückwerfen (womit ich die beiden keineswegs vergleichen will) und somit auf Dauer unattraktiv machen.
Zu dieser Strategie passt es allerdings auch, dass Oracle vor kurzem das Ende von OpenSolaris bekannt gegeben hat.
Der E-Postbrief – Das Briefgeheimnis im Internet?
Emails sind die Postkarten des Internets, sie werden oftmals unverschlüsselt vom Client zum Server und auch zwischen den Servern übertragen und können so potenziell von Dritten gelesen werden, eigene Verschlüsselung in Form von PGP oder S/MIME tut hier also Not, ist aber nicht immer unbedingt komfortabel. Spam und Probleme mit der Rechtsverbindlichkeit der Zustellung per Email tun ihr übriges, um den Ruf dieses immer noch sehr verbreiteten Kommunikationsmittels zu schädigen. Hier möchte die deutsche Post gerne ansetzen und in der großen gefährlichen Welt des anonymen Internets – wie es uns der Werbespot gerne Glauben machen möchte – für sichere und zuverlässige Kommunikation sorgen. Das Produkt dazu nennt sich “E-Postbrief” und verspricht nicht weniger als “das Briefgeheimnis ins Internet” zu bringen.
Konkret bietet die Post hier noch einige Zeit vor dem regierungsinitiierten Konkurrenzprodukt De-Mail eine kostenlose Adresse in einem geschlossenen System, deren Inhaber seine Identität zunächst durch Vorlage seines Ausweises per Postident bestätigen muss. Anschließend können an andere Nutzer des Portals elektronisch signierte und verschlüsselte E-Mails verschickt werden, wobei jede Einzelne ebensoviel kostet wie ein normaler Brief (0,55€), Zusatzfunktionen wie eine Empfangsbestätigung kosten extra. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Brief ausdrucken und auf herkömmliche Weise zustellen zu lassen.
Dieses Projekt ähnelt dem bereits heftig kritisierten De-Mail sehr und wirft auch für mich einige Fragen auf, die ich an die Pressestelle der Post per Kontaktformular stellte.
Die auffälligste Frage war für mich der Preis, will die Post hier verhindern, dem traditionellen Brief und damit sich selbst Konkurrenz zu machen oder woher kommt der Preis von exakt 0,55€? Auch wenn die Validierung der einzelnen Benutzer und der Betrieb der gesamten Plattform sicherlich ein kostspieliges Unterfangen darstellen, könnte man die elektronische Übertragung einer Nachricht sicherlich günstiger gestalten.
Weiterhin wollte ich von der Post wissen, ob und in welchem Umfang Verkehrsdaten der Kommunikation gespeichert werden, also möglicherweise eine Vorratsdatenspeicherung stattfinden könnte, die aufgrund der exakten Identifizierung der einzelnen Teilnehmer noch exaktere Rückschlüsse zuließe, als die seitens der EU geplante.
Beim Druck der papierbasierten Schreiben verweist die Post darauf, dass die Mitarbeiter der für diesen Vorgang zuständigen Tochterunternehmen auf das Postgeheimnis und das Datengeheimnis verpflichtet sind. Offen bleibt für mich hier die Frage, ob die Mitarbeiter trotz allem die Möglichkeit hätten, die ausgedruckten Briefe zu lesen und somit das Briefgeheimnis nicht mehr gewährleistet wäre, da somit nicht mehr nur Absender und Empfänger Kenntnis vom Inhalt des Schreibens hätten.
Bei der Verschlüsselung setzt die Post nach eigener Angabe auf “modernste Verschlüsselungstechnologien”, wobei Ver- und Entschlüsselung auf dem Server stattfinden. Daher stellt sich für mich die Frage, welche Verschlüsselungsmethoden angewandt werden (oder ob hier nach dem Prinzip “security by obscurity” vorgegeangen wird) und ob durch die Verschlüsselung auf dem Server nicht auch für die Post selber bzw. mit deren Unterstützung für Polizei und Geheimdienste unter gewissen Umständen eine Möglichkeit des Zugriffs auf die verschlüsselten Kommunikationsinhalte entsteht. Hier bestände aus meiner Sicht dann auch der größte Unterschied zum traditionellen Briefgeheimnis. Erreicht ein physikalischer Brief seinen Empfänger, so befindet er sich in dessen Gewalt und kann ohne Weitergabe bzw. Entwendung nicht von Dritten gelesen werden. Eine auf unabsehbare Zeit elektronisch gespeicherte Nachricht könnte jedoch einer beliebigen Anzahl anderer Menschen Zugriff ermöglichen.
Um es gleich vorwegzunehmen, durch die Antwort der Post (ich schätze mich als Blogger glücklich, überhaupt eine zu bekommen) konnten meine Bedenken nicht ausgeräumt werden. Auf die erste Frage verweist man darauf, dass es sich eben um einen Brief und keine E-Mail handeln würde und führt weiterhin die Kosten für den Betrieb der hochkomplexen Infrastruktur an.
Wie auch der Rest besteht der Teil zu meinen Datenschutzfragen größtenteils aus Satzbausteinen. Auf die konkreten Fragen wird eigentlich nicht eingegangen, es würden sämtliche notwendigen Bestandsdaten gespeichert, (das hätte ich nicht anders erwartet) der Zugriff des Portals erfolge per SSL, Nachrichten würden vom Server automatisch ver- und entschlüsselt. Es gäbe weiterhin die Möglichkeit, ein “privates Zertifikat” zu erstellen, um die Briefe nochmals zu verschlüsseln und letztendlich kommt man zu dem Ergebnis:
“Das Postgeheimnis bleibt in jeder Hinsicht gewahrt.”.
Meiner Meinung nach bietet die eindeutige Identifizierbarkeit und rechtssichere Signatur im Behördenverkehr und bei anderen Gelegenheiten durchaus Vorteile, jedoch werden diese bei wirklich privater und vertraulicher Kommunikation zu Nachteilen. Ein vollkommen geschlossenes System, bei der die gesamte Verschlüsselung außerhalb des eigenen Rechners abgewickelt wird, kann aus meiner Sicht keine vertrauenswürdige Kommunikation garantieren und somit komme ich persönlich zu dem Schluss, dass die Post ihr Ziel, das Briefgeheimnis ins Internet zu bringen, deutlich verfehlt hat und es Jedem anzuraten ist, sich für wirklich private Kommunikation mit Technologien wie OpenPGP zu beschäftigen, auch wenn diese nicht immer ganz trivial zu bedienen sind.
flattr zum zweiten
Seit meinem ersten Artikel über den Dienst flattr hat sich dieser vor allem im deutschsprachigen Web weit verbreitet, wird mittlerweile auch abseits von Blogs beispielsweise bei der TAZ eingesetzt und musste auch schon seinen ersten DDos verkraften.
Ich hatte auch aufgrund der bereits geäußerten Vorbehalte vorerst darauf verzichtet, flattr aktiv einzusetzen, möchte nun aber zumindest einen Versuchsballon starten. Zwei Dinge waren dabei für mich zunächst ausschlaggebend: Der Anfangs vorhandene Paypal-Zwang wurde in der Form aufgehoben und mit Moneybookers ein zweiter Zahlungsanbieter hinzugefügt. Das ist zwar von der Idealsituation einer direkten Einzahlung noch weit entfernt, ermöglicht aber immerhin auch ohne Paypal-Account eine Einzahlung.
Meine Ausgangssituation ist somit eine Einzahlung über 20€ über Moneybookers. Davon bleiben nach Abzug aller Gebühren noch 19,30€ auf dem flatter-Account übrig, von denen ich vorerst 2€ im Monat als flattr-Betrag festlege. Davon werden im ersten Monat (der ja schon ein paar Tage alt ist, deswegen fällt der Betrag etwa um ein Drittel niedriger aus) 1,41€ ausgeschüttet. Nun bleibt also auf der finanziellen Seite nur noch, interessante “Dinge” zu finden, bei denen ich den Button anklicken und den Autoren damit einen Anteil dieses Betrags zukommen lassen kann.
Die zweite Frage war für mich die technische Einbindung. Zwar bietet flatter diverse Plugins für verschiedene Systeme, jedoch besteht deren Funktion im wesentlichen darin, einen Javascript-Code einzubinden, der das Anzeigen des Buttons und das Übermitteln von Artikeln an flattr automatisiert. Diese Möglichkeit war für mich keine Alternative, da dies meinen Datenschutzvorstellungen widerspricht und flattr alle Aufrufe meines Blogs offenbaren würde. Außerdem möchte ich die Besucher meiner Webseiten ungern mit unnötigen Javascript nerven.
Meine Lösung besteht also vorerst darin, das manuelle Übermitteln zu verwenden und den Link dann mit einer lokal gehosteten Version des Buttons einzubinden. Das ist zwar relativ umständlich, bis flattr eine extern nutzbare API anbietet jedoch für mich die beste Variante.
Das Ganze ist für mich wie gesagt erstmal eine Experiment um zu sehen, inwiefern neue Vergütungsmodelle wie flattr eine Chance haben und in der Praxis überhaupt funktionieren. Ich bin nach wie vor skeptisch was die zunächst recht hoch scheinenden Gebühren angeht, werde da jedoch auf jeden Fall ausprobieren, bis das Startguthaben aufgebraucht ist. Falls Jemand noch eine Einladung für flattr braucht, kann er gerne hier einen Kommentar hinterlassen Momentan sind noch zwei verfügbar.
Industrie geht weiter gegen Bittorrent-Webseiten vor
Nachdem die Filmindustrie kürzlich mittels einer einstweiligen Verfügung gegen einen deutschen erreicht hat, dass die weltbekannte Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay für kurze Zeit offline war, scheint diese Ihren Kampf gegen Bittorrent-Webseiten und -Tracker weiter fortzuführen.
Nach Informationen des Szeneblogs Torrentfreak, die direkt von der Hollywood-Anwältin Monique Wadsted stammen sollen, hat die Industrie 3 gerichtliche Verfügungen gegen Bittorrent-Webseites erreicht.
Mit der ersten wir Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg verboten, sich am Betrieb von The Pirate Bay zu beteiligen, unter Umständen bezieht sich diese Verfügung auch auf jegliche ähnlichen Webseiten. Die zweite Verfügung richtet sich gegen den Provider Black Internet, dem es damit verboten wird, The Pirate Bay ans Netz anzubinden. Die dritte Verfügung richtet sich schließlich nicht gegen die Piratenbuch selber, sondern gegen den Provider Portland, dem es verboten wurde, den möglicherweise verwandten Tracker OpenBittorrent ans Netz anzubinden.
Nachdem The Pirate Bay den eigenen Tracker offiziell abgeschaltet hat, waren OpenBittorrent und PublicBT gern genutzte Alternativtracker und wurden unter anderem in die Torrents auf The Pirate Bay eingebunden, was die Vermutung nahelegte, dass die Betreiber des ehemals größten Trackers mit diesen beiden neuen Trackern in Verbindung stehen. Dass OpenBittorrent momentan nicht erreichbar ist, scheint zumindest die dritte Verfügung zu bestätigen. Nach den Informationen von Torrentfreak sind die Betreiber jedoch bereits auf der Suche nach einem neuen Provider und wollen den Tracker bald wieder ans Netz bringen.
Die Tatsache, dass die zahlreichen verfügbaren Torrents zumeist mehrere Tracker enthalten und zum größten Teil auch trackerlos über Technologien wie DHT funktionieren und auch der Ausfall eines großen Trackers nicht zum Ausfall anderer durch Überlastung führte (wie das vor einiger Zeit prophezeit wurde), sollte den Musik- und Filmstudios allerdings in ihrem Kampf gegen die Windmühlen zu denken geben. Trotz allem wird die juristische Luft für Betreiber von Bittorrent-Webseiten merklich dünner.
Filmindustrie lässt The Pirate Bay abschalten [UPDATE]
Nach einer einstweiligen Verfügung der Filmindustrie gegen einen deutschen Provider, wurde die Webseite des ehemaligen Bittorrent-Trackers The Pirate Bay heute Morgen offline genommen.
Zwar wollen die Betreiber die Webseite und den Torrent-Index schnellstmöglich über einen anderen Provider wieder online bringen, nach den verschiedenen juristischen Aktionen der Industrie in verschiedenen Ländern bleibt aber abzuwarten, ob dies gelingen wird.
Weitere Details bei gulli.
Update: Mittlerweile ist The Pirate Bay wieder online, die Anbindung wird von der schwedischen Piratenpartei bereitgestellt.
Flattr: erste Eindrücke
Der Onlinedienst flattr des Piratebay-Mitgründers Peter Sunde (brokep) basiert auf einem einfachen und bestechenden Prinzip. Jeder Nutzer kann einen monatlichen Betrag festlegen, der an andere Benutzer des Dienstes verteilt wird. Liest man nun einen Artikel in einem Blog oder einer Online-Zeitung, sieht ein Video oder findet beispielsweise eine Seite mit Bildern, die einem gefallen, klickt man auf den flattr-Button und lässt demjenigen damit am Ende des Monats einen Anteil des Betrages zukommen. (Voraussetzung ist natürlich, dass derjenige ebenfalls flattr benutzt und auf seiner Seite eingebunden hat) Dieser Anteil berechnet sich dann schlicht aus dem monatlich vergebenen Betrag und der Anzahl der geklickten flattr-Buttons.
Ziel des Dienstes ist es, eine Möglichkeit zu schaffen, um anderen Benutzern Anerkennung für Ihre Arbeit in Form kleiner Beträge zukommen zu lassen und so eine Vergütungsmöglichkeit für Online-Inhalte zu schaffen. Der Dienst ist momentan in einer teilöffentlichen Beta-Phase und verfügt bereits über die meisten Funktionen. Als flattr angekündigt wurde, war neben dem groben Konzept nichts weiter bekannt und eine Anfrage an die Betreiber blieb leider unbeantwortet. Mittlerweile habe ich eine Einladung zur Beta erhalten und möchte anhand dessen hier kurz meine ersten Eindrücke wiedergeben.
Zunächst einmal wirkt der Dienst, der als englische Limited mit schwedischer Adresse firmiert, schon jetzt sehr professionell und das ist keineswegs nur positiv gemeint. Auf der Seite wird man von “Terms of Use” und einer “Privacy Policy begrüßt, die durchaus auch von Google oder Facebook stammen könnten. Diese Dokumente sind nicht nur sehr umfangreich und räumen den Betreibern weitgehende Rechte ein, Sie verwenden auch in diesem Zusammenhang häufig verwendete Begriffe wie “intellectual property”. Vom rebellischen Geist der Piratenbucht ist hier also nichts zu finden.
Hat man sich mit seiner Emailadresse (und aktuell auch einem Einladungscode) registriert, muss man zunächst Geld auf diesen laden, um ihn zu aktivieren. Dieses als “funds” bezeichnete Guthaben kann momentan nur per Paypal aufgeladen werden, wodurch für jede Einzahlung sowohl flattr-, als auch Paypal-Gebühren fällig werden. Von einer Einzahlung von 8€ blieben so etwa 7,38€ übrig. Diese Guthaben kann dann nur auf flattr, also zu automatischen anteiligen Überweisung an andere Benutzer, genutzt werden, eine Auszahlung ist nicht möglich.
Als Seitenbetreiber hat man die Möglichkeit, flattr-Buttons auf der eigenen Webseite zu platzieren (für WordPress und andere gängige CMS stehen Plugins bereit) und anderen Benutzern somit die Möglichkeit zu geben, eigene Inhalte zu “flattern” und somit selber ein Stück des Kuchen des jeweiligen Benutzers zu bekommen. (von dem flattr allerdings 10% als Gebühr abzieht) Alternativ besteht momentan auch die Möglichkeit, Artikel manuell an flattr zu melden, so dass diese innerhalb der Seite aufgefunden werden können. Das daraus resultierende, als “revenue” bezeichnete Guthaben, kann ab einem Betrag von 10€ ausgezahlt werden, wobei hier wiederum Paypal-Gebühren anfallen.
Eine Frage, die sich dabei natürlich auch stellt ist die der Privatsphäre. Bindet man aktiv fremde Inhalte in die eigene Seite ein, (momentan besteht die Möglichkeit eines statischen Buttons oder eines Javascript-Buttons mit Zähler) gibt man damit den Betreibern, gleichzeitg die Möglichkeit, die Seitenaufrufe und das Verhalten der Benutzer auf der Seite zu protokollieren und auszuwerten. Diese Prinzip wird beispielsweise auch bei Google Analytics genutzt, wobei die Speicherung und Auswertung hier seitens der Seitenbetreiber explizit gewünscht ist. Flattr gibt hier in der “Privacy Policy” zu, die Benutzung der Seiten durch flattr-Nutzer durch eindeutige Cookies zu verfolgen. Ebenfalls gespeichert werden Verbindungsdaten wie die verwendete IP-Adresse und vom Browser weitergegebene Informationen. Außerdem verwendet flattr innerhalb der eigenen Seite ebenfalls den umstrittenen Statistikdienst Google Analytics.
Da die oben genannten Tatsachen mich davon abgehalten haben, meinen Account aufzuladen und zu aktivieren, kann ich über den aktuellen Stand der Funktionalität keine genauen Angaben machen. Bis jetzt scheinen noch relativ wenige verschiedene Seiten den Dienst zu nutzen, wobei deutsche und schwedische Blogs den größten Teil ausmachen.
Ich persönlich finde das Konzept gut und kann mir vorstellen, dass ein Micropaymentdienst nach diesen Prinzip etwas grundsätzliches an der Art und Weise, wie wir mit Inhalten umgehen, ändern könnte. Aus meiner Sicht basiert die oft proklamierte “Kostenloskultur” eben nicht auf dem Geiz der Leute, sondern schlicht der Unmöglichkeit, kleinere Beträge einfach und schnell an Andere zu überweisen. flattr selbst wirkt aber für mich selbst zunächst wenig attraktiv, sowohl aufgrund des Paypal-Zwangs und der damit verbundenen Gebühren (außerdem gibt es Paypal-Buttons, über die man sich zumindest die flattr-Gebühren sparen kann) als auch meiner Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Andere Zahlungsarten sind allerdings bereits in Arbeit, vielleicht wird sich also auch hinsichtlich des zweiten Punktes bis zur finalen Version etwas ändern.
Letztendlich hängen Erfolg oder Misserfolg davon ab, ob eine kritische Masse an Internetusern und Seitenbetreibern den Dienst in Anspruch nimmt und dieser sich somit als allgegenwärtige Option etablieren kann.
Fernsehkritik-TV bittet um Unterstützung
Schon seit einer Weile begleitet das satirisch-kritische (eigene Bezeichnung) TV-Magazin Fernsehkritik-TV die Abgründe und Banalitäten der deutschen Fernsehlandschaft. Auffällig oft wurden dabei von Alsterfilm-Geschäftsführer und Moderator Holger Kreymeier sogenannten “Call-In-TV”-Sendungen (also Fernsehgewinnspiele, bei denen man zur Teilnahme anrufen soll) thematisiert, kritisiert und den Methoden der Branche nachgespürt.
Dieses Engagement bzw. ein separat veröffentlichter Film zu dem Thema mit dem Titel “Anrufen und verlieren” bringt die Firma und damit die Sendung nun in Bedrängnis. Die im Film kritisierten Firmen ließen mittlerweile mehrere einstweilige Verfügungen gegen Alsterfilm und deren Provider verhängen, von denen eine bezüglich einer Tatsachenbehauptung nach einer juristischen Niederlage von diesen nach eigenen Angaben akzeptiert wurde.
In einem weiteren Prozess, in dem es um die konkreten Inhalte des genannten Films geht, möchte Holger Kreymeier sich jedoch weiter verteidigen und dabei notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen. Da ein solcher Prozess auch aufgrund der relativ hoch angesetzten Streitwerte (100.000 und 60.000 €) schnell sehr kostspielig werden kann, bittet Fernsehkritik.tv um Spenden zur Deckung der Gerichtskosten und Sicherstellung des Bestandes der Sendung.
Steam kommt NICHT für GNU/Linux [UPDATE]
Dass Valve an einem Steam-Client für Mac OS arbeitet und diesen zusammen mit verschiedenen Spielen für die Plattform veröffentlichen wird, ist bereits seit einiger Zeit bekannt, im Zuge dieser Entwicklung verdichteten sich auch die Gerüchte um eine Version für GNU/Linux. Auf der Plattform Phoronix wurden zunächst Hinweise für eine Betriebssystem-Auswahl im Mac-Client und später auch angebliche Bilder einer Linux-Version veröffentlicht.
Auch wenn in der offiziellen Ankündigung des Mac OS-Clients nicht davon die Rede ist, bestätigen mittlerweile mehrere News-Seiten, dass Valve an einem Client für das freie Betriebssystem arbeitet und diesen in den kommenden Monaten veröffentlichen will.
Da sich momentan noch keine öffentliche Stellungnahme von Valve dazu finden lässt, ist diese Ankündigung natürlich noch mit Vorsicht zu genießen.
Ein Steam-Client für GNU/Linux wäre in der Tat ein wichtiger Schritt für die Benutzer dieses Betriebssystems, für die in den letzten Jahren nur wenige Mainstream-Spiele veröffentlicht wurden. Eine damit verbundene Portierung der Source-Engine und Steam als neuem Vertriebskanal würde der Plattform sicherlich Auftrieb verleihen. Allerdings muss man auch Bedenken, dass damit ebenfalls der rigorose Kopierschutz, DRM und eine stärkere Kontrolle der Gamer Einzug halten würden.
Update: Valves Marketingdirektor Doug Lombardi hat die Entwicklung eines Steam-Clients für GNU/Linux nun in einem Interview offiziell dementiert. Steam für das freie Betriebssystem dürfte damit in weite Ferne gerückt sein.

