Jörg Tauss Urteil Karlsruhe

Jörg Tauss verurteilt [Update2]

Zwar findet sich auf der Webseite des Landgerichts Karlsruhe noch keine Pressemitteilung zu dem Urteil, nach dem Bericht von heise online, wurde der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss heute wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Auch wenn das in der Öffentlichkeit oft anders wahrgenommen bzw. dargestellt wurde, ging es bei diesem Prozess nicht um die Frage, ob Jörg entsprechendes Material besessen hat, sondern, ob ein Bundestagsabgeordneter dazu unter Umständen berechtigt sein kann und ob das im Fall Tauss glaubhaft ist. Zumindest die letzte Frage hat das Gericht nun klar mit Nein beantwortet und sich damit weitgehend an der Staatsanwaltschaft orientiert.

Viel mehr als die bereits festgestellte Tatsache der Inszenierung des Prozesses und der Ermittlungen und der damit bezweckten öffentlichen Vorverurteilung (nicht nur einmal stand direkt ode runterschwellig das Wort "Kinderschänder" im Raum) stellt sich für mich nun die Frage der Konsequenzen. Die Pressemitteilung der Piratenpartei lässt diese zumindest für die Partei offen. Sollte Jörg Tauss also austreten, um einen Imageverlust der Partei zu verhindern oder kann nach den bereits bekannten Fakten der Schaden gar nicht so groß sein?

UPDATE: Der ORF hat scheinbar mehr Informationen als heise. Jörg Tauss hat bereits Revision angekündigt, das letzte Wort in dem Verfahren ist also noch nicht gesprochen.

UPDATE2: Heute hat Jörg Tauss seinen Austritt aus der Piratenpartei bekanntgegeben:

Damit aber kein Missverständnis entsteht: Dieser Austritt erfolgt, um die Piraten und unsere Sache zu stärken. Das ist das Gegenteil meines Austritts aus der SPD. Ich bin mir sicher, mit diesem Schritt die Piraten mehr zu unterstützen, als mit der Aufrechterhaltung einer formalen Mitgliedschaft.