Politk

alternativlose Denkverbote

flattr-Button Der Satz "Es darf keine Denkverbote geben" hat sich ebenso wie "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" oder die "Alternativlosigkeit" aller Vorhaben mittlerweile fest im Neusprech-Vokabular deutscher Politiker verankert. Auch hier ist die eigentliche Aussage so einfach und unumstritten, dass ihr wohl kaum Jemand widersprechen kann. Die Gedanken sind frei, das menschliche Denken kennt keine rechtlichen oder tatsächlichen Grenzen und solange es keine funktionierenden Gedankenleser gibt, wird das glücklicherweise auch so bleiben.

Was Merkel und Co. jedoch beim Aussprechen dieses Satzes ausdrücken wollen, ist etwas Anderes. Es geht im Bundestag nicht um Gedanken oder die konkrete Gedankenwelt einzelner Politiker, sondern um konkrete politische Forderungen. Nun sind auch hier relativ weite Grenzen gesetzt. Alles, was im Rahmen des Grundgesetzes legal wäre, kann man als Politiker theoretisch auch fordern. Jedoch gibt es wie in jeder Gesellschaft auch bei uns Tabus, die einerseits durch die Menschenrechte und das Grundgesetz, andererseits durch Traditionen und andere geschichtlich gewachsene Gebilde abgesteckt sind. Das durchbrechen eines dieser Tabus oder einer anderen gefühlten Grenze wird logischerweise zumindest von nicht unerheblichen Teilen der Wähler mit Empörung aufgenommen, weswegen man es sich als Politiker gut überlegen sollte, diese zu durchbrechen.

Gut, dass die schwarz-geldenen Politiker eine einfache Formel gefunden haben, um mit dieser Situation umzugehen. Wer gegen bestimmte Forderungen angeht, die eben Tabus durchbrechen, dem wird implizit vorgeworfen, in die Gedankenfreiheit des fordernden Politikers einzugreifen.

Das ominöse Löschgesetz

Die Bundesregierung hat es sich anders überlegt und schwenkt auf die Linie Ihrer Kritiker ein. Das zumindest könnte man glauben, wenn man heute Nachrichten hört/liest oder sonstwie konsumiert. Dass das nicht der Fall ist, merkt man, sobald man die genauen Formulierungen des meistzitierten Spiegel-Artikels und anderer Aussagen unter die Lupe nimmt, wie das beispielsweise Jörg Tauss getan hat.

Es scheint also primär nicht darum zu gehen, von den Plänen der Internetzensur abzurücken, sondern darum, durch Inkrafttreten des Zensurerleichterungs- Zugangserschwernisgesetzes erstmal Tatsachen zu schaffen, daran könnte dann auch eine Initiative der Grünen (von denen einige die Zensursula-Pläne anfangs unterstützten, nebenbei bemerkt) nichts mehr ändern.

Völlig unklar bleibt indessen, welchen Inhalt ein wie auch immer geartetes "Löschgesetz" haben sollte. Hält die Bundesregierung die momentane Gesetzlage etwa nicht für ausreichend, um Seiten mit Missbrauchsbildern abschalten zu lassen. Soll das neue Gesetz es dem BKA offiziell erlauben, Emails ins Ausland zu schicken oder will man hier nur Aktionismus zeigen und geht davon aus, die Bürger würden es einem schon abkaufen?

Bei der Festlegung, Seiten abzuschalten bzw. löschen zu lassen statt zu zensieren handelt es sich jedenfalls um eine Absichtserklärung. Und das merkt euch liebe Bundesregierung, für eine Absichtserklärung allein braucht es kein Gesetz.