Zensursula
alternativlose Denkverbote
Der Satz "Es darf keine Denkverbote geben" hat sich ebenso wie "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" oder die "Alternativlosigkeit" aller Vorhaben mittlerweile fest im Neusprech-Vokabular deutscher Politiker verankert. Auch hier ist die eigentliche Aussage so einfach und unumstritten, dass ihr wohl kaum Jemand widersprechen kann. Die Gedanken sind frei, das menschliche Denken kennt keine rechtlichen oder tatsächlichen Grenzen und solange es keine funktionierenden Gedankenleser gibt, wird das glücklicherweise auch so bleiben.
Was Merkel und Co. jedoch beim Aussprechen dieses Satzes ausdrücken wollen, ist etwas Anderes. Es geht im Bundestag nicht um Gedanken oder die konkrete Gedankenwelt einzelner Politiker, sondern um konkrete politische Forderungen. Nun sind auch hier relativ weite Grenzen gesetzt. Alles, was im Rahmen des Grundgesetzes legal wäre, kann man als Politiker theoretisch auch fordern. Jedoch gibt es wie in jeder Gesellschaft auch bei uns Tabus, die einerseits durch die Menschenrechte und das Grundgesetz, andererseits durch Traditionen und andere geschichtlich gewachsene Gebilde abgesteckt sind. Das durchbrechen eines dieser Tabus oder einer anderen gefühlten Grenze wird logischerweise zumindest von nicht unerheblichen Teilen der Wähler mit Empörung aufgenommen, weswegen man es sich als Politiker gut überlegen sollte, diese zu durchbrechen.
Gut, dass die schwarz-geldenen Politiker eine einfache Formel gefunden haben, um mit dieser Situation umzugehen. Wer gegen bestimmte Forderungen angeht, die eben Tabus durchbrechen, dem wird implizit vorgeworfen, in die Gedankenfreiheit des fordernden Politikers einzugreifen.
Köhler segnet Einstieg in die Zensur ab
Immer wenn man denkt, es wäre an einem Tag genug negatives passiert, wird man eines Besseren belehrt. So auch heute: Host Köhler hat also endlich das "Zugangserschwerungsgesetz" unterzeichnet und ebnet damit gegen den erklärten Willen von Schwarz-Geld den Einstieg in die Internetzensur. Natürlich gibt es mal wieder "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", wäre ja auch schlimm, wenn sich Politiker ernsthaft Gedanken über Dinge wie das Grundgesetz machen müssten.
Der AK Zensur hat jedenfalls die richtigen Konsequenzen gezogen, sich auf die wagen Lippenbekentnisse der Koalitionspolitiker zu verlassen reicht nicht aus, wir müssen stattdessen selbst gegen das Gesetz vorgehen, auch wenn eine Verfassungsbeschwerde wieder einige Zeit bis zur Entscheidung brauchen wird.
Nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat sich heute auch die DPA, die in einem eindrucksvollen Beispiel für Qualitätsjournalismus die Piratenpartei zu generellen Löschgegnern erklären wollte. Immerhin zeigt man sich dort im Gegensatz zur Bundesregierung einsichtig und korrigiert den fehlerhaften Teil der Meldung.
Es ist zu erwarten, dass die Initiativen der innerparlamentarischen Opposition zur Aufhebung des Zensurgesetzes von der Regierungsmehrheit abgeschmettert werden, also dürfen wir jetzt auf keinen Fall locker lassen. Und nebenbei: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist auch noch nicht vom Tisch!
Das ominöse Löschgesetz
Die Bundesregierung hat es sich anders überlegt und schwenkt auf die Linie Ihrer Kritiker ein. Das zumindest könnte man glauben, wenn man heute Nachrichten hört/liest oder sonstwie konsumiert. Dass das nicht der Fall ist, merkt man, sobald man die genauen Formulierungen des meistzitierten Spiegel-Artikels und anderer Aussagen unter die Lupe nimmt, wie das beispielsweise Jörg Tauss getan hat.
Es scheint also primär nicht darum zu gehen, von den Plänen der Internetzensur abzurücken, sondern darum, durch Inkrafttreten des Zensurerleichterungs- Zugangserschwernisgesetzes erstmal Tatsachen zu schaffen, daran könnte dann auch eine Initiative der Grünen (von denen einige die Zensursula-Pläne anfangs unterstützten, nebenbei bemerkt) nichts mehr ändern.
Völlig unklar bleibt indessen, welchen Inhalt ein wie auch immer geartetes "Löschgesetz" haben sollte. Hält die Bundesregierung die momentane Gesetzlage etwa nicht für ausreichend, um Seiten mit Missbrauchsbildern abschalten zu lassen. Soll das neue Gesetz es dem BKA offiziell erlauben, Emails ins Ausland zu schicken oder will man hier nur Aktionismus zeigen und geht davon aus, die Bürger würden es einem schon abkaufen?
Bei der Festlegung, Seiten abzuschalten bzw. löschen zu lassen statt zu zensieren handelt es sich jedenfalls um eine Absichtserklärung. Und das merkt euch liebe Bundesregierung, für eine Absichtserklärung allein braucht es kein Gesetz.
FDP: Erfolge einer Umfallerpartei
Die FDP hat sich im Wahlkampf versucht, als Bürgerrechtspartei zu positionieren und hat - solange sie in der Opposition war - gegen Vorhaben der rot-Grünen und der großen Koalition wie die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz und kürzlich die Internetzensur gekämpft. Nun zeichnen sich erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen ab, die von der FDP als Erfolg gefeiert werden. Wenn man sich die Ergebnisse aber genau anschaut ergibt sich folgendes Bild:

